Account/Login

Stadt gibt sich neue Polizeiverordnung

Bevorstehender Ablauf des alten Paragraphenwerks und neue gesetzliche Regeln machen Neufassung erforderlich.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Betteln in Demutshaltung ist in Ba...der Gemeinderat jetzt zugestimmt hat.   | Foto: Nicolas Armer (DPA)
Das Betteln in Demutshaltung ist in Bad Säckingen verboten. Das steht in der neuen Polizeiverordnung, der der Gemeinderat jetzt zugestimmt hat. Foto: Nicolas Armer (DPA)

BAD SÄCKINGEN. Die Verabschiedung einer neuen Polizeiverordnung der Stadt geriet für den Bad Säckinger Gemeinderat zu einem Ausflug in die Tücken des Kommunalrechts. Dies nicht in erster Linie der 25 Paragraphen der neuen Verordnung wegen, dies, weil der Gemeinderat der Verordnung zwar zustimmen muss, aber eigentlich überhaupt nicht zuständig ist. Denn laut Gesetz ist es Sache des Bürgermeisters, solch eine Verordnung zu erlassen; der Gemeinderat aber muss sie absegnen. So kam es zu einer Neuauflage der alten TV-Quizshow Alles oder Nichts.

Und weil der Gemeinderat nur die Wahl hatte, das Papier in Gänze durchzuwinken oder es in Gänze abzulehnen, hielt sich der Diskussionsbedarf in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel