Stadt gibt sich neue Polizeiverordnung
Bevorstehender Ablauf des alten Paragraphenwerks und neue gesetzliche Regeln machen Neufassung erforderlich.
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BAD SÄCKINGEN. Die Verabschiedung einer neuen Polizeiverordnung der Stadt geriet für den Bad Säckinger Gemeinderat zu einem Ausflug in die Tücken des Kommunalrechts. Dies nicht in erster Linie der 25 Paragraphen der neuen Verordnung wegen, dies, weil der Gemeinderat der Verordnung zwar zustimmen muss, aber eigentlich überhaupt nicht zuständig ist. Denn laut Gesetz ist es Sache des Bürgermeisters, solch eine Verordnung zu erlassen; der Gemeinderat aber muss sie absegnen. So kam es zu einer Neuauflage der alten TV-Quizshow Alles oder Nichts.
Und weil der Gemeinderat nur die Wahl hatte, das Papier in Gänze durchzuwinken oder es in Gänze abzulehnen, hielt sich der Diskussionsbedarf in ...