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Public Viewing

Stadt Freiburg erlaubt Kneipen während der EM längere Öffnungszeiten

Der Gemeinderat will mit einer für die Dauer der K.-o.-Runde der Fußball-EM geltenden Rechtsverordnung die Sperrzeit werktags für Gaststätten mit Außenbestuhlung um eine Stunde verkürzen.  

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Statt um 23 Uhr müssen Biergärten, Straßen- und Gartenwirtschaften wie wochenends erst um Mitternacht schließen. Zudem wird am Abend des Endspiels die Sperrzeit ganz aufgehoben, so dass Kneipen die ganze Nacht aufbleiben können.

Da die Bundesregierung gleichzeitig für die Dauer des am 10. Juni beginnenden Turniers eine gesonderte Lärmschutzverordnung beschlossen hat, steht Public Viewing in Freiburg gesetzlich nichts mehr im Weg. Mit dieser Bundesverordnung gelten während der Fußball-Europameisterschaft Lärmwerte, die Public Viewings über die volle Spielzeit zulassen, also auch nach 22 Uhr, wenn die Nachtruhe beginnt. Die 17 der 36 Vorrundenspiele, die erst um 21 Uhr angepfiffen werden, enden um 22.45 Uhr. Später werden kann es mit Beginn der K.o.-Runde, also ab dem Achtelfinale, wenn zehn Partien um 21 Uhr anfangen. Gibt es dann eine 30-minütige Verlängerung und gar ein Elfmeterschießen, kann ein Spiel bis gegen Mitternacht dauern.

Deshalb müssen – um die Spiele und Nachberichte bis zum Ende draußen übertragen zu können – werktags die Sperrzeiten geändert werden. Das Achtelfinale beginnt am Samstag, 25. Juni, wenn ohnehin die Wochenendsperrstunde (24 Uhr) gilt. Nötig werden könnte die Sonderverordnung zum ersten Mal am 26. Juni. Darüber sowie über die Freinacht abstimmen wird der Gemeinderat am 21. Juni.

Ressort: Freiburg

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