Public Viewing
Stadt Freiburg erlaubt Kneipen während der EM längere Öffnungszeiten
Der Gemeinderat will mit einer für die Dauer der K.-o.-Runde der Fußball-EM geltenden Rechtsverordnung die Sperrzeit werktags für Gaststätten mit Außenbestuhlung um eine Stunde verkürzen.
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Da die Bundesregierung gleichzeitig für die Dauer des am 10. Juni beginnenden Turniers eine gesonderte Lärmschutzverordnung beschlossen hat, steht Public Viewing in Freiburg gesetzlich nichts mehr im Weg. Mit dieser Bundesverordnung gelten während der Fußball-Europameisterschaft Lärmwerte, die Public Viewings über die volle Spielzeit zulassen, also auch nach 22 Uhr, wenn die Nachtruhe beginnt. Die 17 der 36 Vorrundenspiele, die erst um 21 Uhr angepfiffen werden, enden um 22.45 Uhr. Später werden kann es mit Beginn der K.o.-Runde, also ab dem Achtelfinale, wenn zehn Partien um 21 Uhr anfangen. Gibt es dann eine 30-minütige Verlängerung und gar ein Elfmeterschießen, kann ein Spiel bis gegen Mitternacht dauern.
Deshalb müssen – um die Spiele und Nachberichte bis zum Ende draußen übertragen zu können – werktags die Sperrzeiten geändert werden. Das Achtelfinale beginnt am Samstag, 25. Juni, wenn ohnehin die Wochenendsperrstunde (24 Uhr) gilt. Nötig werden könnte die Sonderverordnung zum ersten Mal am 26. Juni. Darüber sowie über die Freinacht abstimmen wird der Gemeinderat am 21. Juni.
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