Stadt appelliert für Böllern mit Verantwortung

Alle Jahre wieder informiert die Stadt Lörrach über die Regeln für Feuerwerk zum Jahreswechsel. Sie bittet darum, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.  

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Die Stadt Lörrach informiert in einer Pressemitteilung über die geltenden Regelungen für Feuerwerke. Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 ist nur vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Zu diesen Silvesterartikeln gehören etwa Kleinfeuerwerke, Raketen, Böller, Knaller sowie Fontänen. Das Abbrennen dieser Feuerwerksartikel ist nur in der Silvesternacht vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet.

Wichtig sind dabei laut städtischer Mitteilung die räumlichen Beschränkungen: In einem Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäuser) ist das Zünden von Feuerwerk grundsätzlich verboten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden können.

Die Stadt Lörrach appelliert daher an alle Feiernden, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Zusätzlich bittet die Stadtverwaltung, die Überreste des Feuerwerks von öffentlichen Straßen und Plätzen zu entfernen.
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