Sechster Verhandlungstag
Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Catalin C.
Im Mordfall Carolin G. sind am Landgericht Freiburg die Plädoyers gehalten worden. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger sind von Mord und der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten überzeugt. Sie fordern neben einer lebenslangen Haft auch die Sicherungsverwahrung für Catalin C. Sein Verteidiger sieht keine Mordmerkmale verwirklicht und hält eine Verurteilung wegen Totschlags für angemessen.
Do, 14. Dez 2017, 11:29 Uhr
Endingen
Thema: Fall Carolin G.
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So begann der Verhandlungstag
Der sechste Verhandlungstag im Mordprozess gegen Catalin C. beginnt mit einer Ankündigung von Richterin Kleine-Cosack mit einem sogenannten rechtlichen Hinweis: Nach Ansicht des Gerichts wäre eine Verurteilung wegen Mordes auch dann möglich, wenn man davon ausgeht, dass alle Schläge gegen den Kopf von Carolin G. und das Würgen vor der schweren Sexualstraftat stattfanden, gegebenenfalls in Tateinheit mit Störung der Totenruhe.
Sie trägt vor, dass es bisher keine Einträge ins Strafregister gibt, auch nicht in Rumänien. C. ist seit dem 3. Juni 2017 in Haft. Damit endet die Beweisaufnahme.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Dann beginnt Staatsanwalt Tomas Orschitt mit seinem Plädoyer. Er kündigt an, ausführlich und langsam zu sprechen, auch damit Catalin C. alles gut übersetzt bekommen kann. "Vielleicht will er sich dann im letzten Wort noch einmal anders äußern, als bisher", sagt Orschitt.
Er trägt noch einmal die Lebensgeschichte des Angeklagten vor, beschreibt mit wenigen Worten seine Kindheit, Jugend, Schulzeit und Ausbildung. Dann berichtet er knapp von dem Messerangriff auf die Prostituierte in Rumänien im April 2005, bei dem die zuständigen Behörden von einer Notwehrsituation ausgingen. Tomas Orschitt kommt dann auf das Delikt in Kufstein im Januar 2014 zu sprechen, beschreibt den Tatabend, C.s Aufbruch von seinem Lastwagen mit der ...