Staatsanwalt fordert Freispruch im Badewannen-Fall
Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis? Im Wiederaufnahmeverfahren um den Badewannen-Mord äußert jetzt selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel an seiner Schuld.
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Manfred Genditzki vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall. Das Landgericht München II hatte Genditzki 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Er wurde im August 2022 nach 4912 Tagen aus der Haft entlassen, weil es erhebliche Zweifel daran gibt, dass er den Mord tatsächlich begangen hat. Foto: Sven Hoppe (dpa)
Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft ...