Staat darf Unschuldige nicht töten
Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seinem Nein zum Abschuss von entführten Passagierflugzeugen der Politik Grenzen.
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KARLSRUHE. Deutlicher geht es nicht. Das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte, wurde von Karlsruhe gleich aus zwei Gründen beanstandet, wie die Richter gestern verkündeten. Zum einen hätte für eine derart weitreichende Regelung das Grundgesetz geändert werden müssen. Zum anderen verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn Unbeteiligte getötet werden, um andere Menschen zu retten.
Das Luftsicherheitsgesetz war im Juni 2004 beschlossen worden. Es erlaubt den Einsatz der Bundeswehr bei Luftzwischenfällen im Inland. Im Extremfall darf die Luftwaffe nun auf Befehl des Verteidigungsministers Flugzeuge abschießen, die als Waffe ...