Sportmanipulation ist jetzt strafbar
Seit April drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
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Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann künftig bestraft werden, wenn jemand Vorteile fordert oder annimmt, um einen "berufssportlichen" Wettbewerb zugunsten der gegnerischen Mannschaft zu manipulieren. Das kann ein Spieler sein, der gegen Schmiergeld einen Elfmeter verschießt, aber auch der Trainer, der seinen besten Mann auf der Bank sitzen lässt. Auch Schiedsrichter, die ein Spiel gegen Geld "verpfeifen", machen sich nach der neuen Vorschrift strafbar.
Einerseits wollte der Gesetzgeber die Vermögensinteressen der Sportler, Vereine und Verbände schützen. Wer wegen Manipulationen nicht gewinnt oder gar absteigt, kann viel Geld verlieren. Wenn eine Sportart durch Manipulationen ihre Glaubwürdigkeit verliert, kann das (ähnlich wie beim Doping) ganze Ligen und Wettkämpfe entwerten. Vor allem aber stehe der Sport für wichtige gesellschaftliche Werte wie Fairness. Die "Integrität und Glaubwürdigkeit des Sports" sei deshalb ebenfalls ein schützenswertes Rechtsgut, so die Bundesregierung.
"Warum wird dann nur der Profisport vor Manipulationen geschützt", fragte der Münchener Rechtsanwalt Michael Reinhart, "sonst sind die Amateure immer das Aushängeschild für die Integrität des Sports." Die Abgrenzung ist schwierig genug: Denn wo fängt Berufssport überhaupt an? Laut Gesetzesbegründung gehören im Fußball nur die drei oberen Ligen dazu. Von der Regionalliga abwärts müsste ein Staatsanwalt bekanntwerdende Manipulationen demnach ignorieren. Es blieben nur Sanktionen der Sportverbände wie Punktabzüge und Sperren. Der Kölner Richter Jan F. Orth sieht aber auch die Regional- und Oberligen vom Gesetz geschützt. "Dort verdienen Spieler doch auch 1000 oder 1500 Euro pro Monat."
Und was ist eigentlich Sport? Gehören Schach und Bridge dazu? Auch Computerspiel-Wettbewerbe, die inzwischen als eSports firmieren? Auf die Gerichte kommen noch viele Fragen zu. "Der Gesetzgeber war eh viel zu sehr auf den Fußball fixiert", hat Anwalt Reinhart festgestellt. "Wenn der Mechaniker eines konkurrierenden Rad-Teams bestochen wird, ist dies nicht strafbar, vermutlich weil es im Fußball keine Mechaniker gibt." Wie viele Fälle es pro Jahr geben wird, ist noch völlig offen. "Theoretisch kann jeder Fan durch eine Strafanzeige Ermittlungen anstoßen", sagte der Staatsanwalt Christoph Ebert, "aber nicht jeder verschossene Elfmeter begründet schon einen Anfangsverdacht".
Legendär ist der Bundesligaskandal der Saison 1971/72, als Arminia Bielefeld sich mit gekauften Spielen den Klassenerhalt sicherte. Außer Strafen wegen Meineids gegen Schalker Spieler gab es damals keine strafrechtlichen Sanktionen. Im Mai wurde ein neuer Skandal beim Drittligisten VfL Osnabrück bekannt, nur einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Drei Osnabrücker Spieler sollen Gegenleistungen des SV Werder Bremen II dafür verlangt haben, sich im letzten Saisonspiel gegen den SC Paderborn um einen Sieg zu bemühen. Paderborn kämpfte zu diesem Zeitpunkt – ebenso wie die Werder-Reserve – um den Klassenerhalt. Die Bremer Kicker lehnten den Deal allerdings ab.
Strafrechtlich relevant könnte künftig auch die Rolle von Sponsoren sein, die mehrere Vereine unterstützen. "Wenn der Sponsor finanziell Einfluss nimmt, damit die besser zu vermarktende Mannschaft gewinnt, wäre das strafbar", so Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel, der die Augsburger Tagung veranstaltete. Allein der Volkswagen-Konzern unterstützte mit seinen Marken VW, Audi, Seat und MAN zeitweise 16 Vereine der ersten und zweiten Liga. Kubiciel glaubt, dass die neue Strafvorschrift nicht auf eine hohe Zahl von Verurteilungen abzielt, sondern auf präventive Strategien der Vereine, die so genannte Compliance. "Trainer und Funktionäre müssen ihren Spielern die drohenden Konsequenzen aufzeigen". Letztlich gehe das Thema auch Amateurvereine an. Denn wenn bezahlte Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten stehen, sind sie auch im Amateursport strafbar. Eine entsprechende Strafvorschrift gegen "Sportwettbetrug" (§ 265c) wurde im April ebenfalls eingeführt.
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