Spielwarengeschäft Fenno steht nach Gemeinderatsbeschluss in Steinen vor dem Aus
Das Spielwarengeschäft Fenno darf aufgrund des Bebauungsplans nicht im Gewerbegebiet bleiben. Es gibt keine Ausnahmeregelung. "Für mich ist das eine Katastrophe", sagt die Inhaberin.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Ein Jahr hat Steinens Bauamt gebraucht, um in Abstimmung mit dem Landratsamt eine sogenannte Fremdkörperregelung im Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Wiese" auf den Weg zu bringen. Damit sollte das über die Jahre vom Groß- zum Einzelhandel mutierte Spielwarengeschäft Fenno an der Wiesenstraße im Nachhinein legalisiert werden. Eigentlich sieht der Bebauungsplan keinen Einzelhandel entlang der Wiesenstraße vor, die Eignerfamilie ...