Einzelhandel

Spielwarengeschäft Fenno steht nach Gemeinderatsbeschluss in Steinen vor dem Aus

BZ-Plus Das Spielwarengeschäft Fenno darf aufgrund des Bebauungsplans nicht im Gewerbegebiet bleiben. Es gibt keine Ausnahmeregelung. "Für mich ist das eine Katastrophe", sagt die Inhaberin.  

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Eine Fremdkörperregelung im Bebauungsp... Spielwarengeschäft Fenno nicht geben.  | Foto: Maja Tolsdorf
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Eine Fremdkörperregelung im Bebauungsplan wird es für das Spielwarengeschäft Fenno nicht geben. Foto: Maja Tolsdorf
Ein Jahr hat Steinens Bauamt gebraucht, um in Abstimmung mit dem Landratsamt eine sogenannte Fremdkörperregelung im Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Wiese" auf den Weg zu bringen. Damit sollte das über die Jahre vom Groß- zum Einzelhandel mutierte Spielwarengeschäft Fenno an der Wiesenstraße im Nachhinein legalisiert werden. Eigentlich sieht der Bebauungsplan keinen Einzelhandel entlang der Wiesenstraße vor, die Eignerfamilie ...

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