Sparsam statt freizügig
Deutschland beschränkt die Fürsorge für EU-Ausländer, um Zuwanderung unattraktiver zu machen.
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BRÜSSEL. Das Bundeskabinett in Berlin verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung haben sollen. Vorher sollen sie nur noch Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.
Bisher steht EU-Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Grundsicherung zu. Die nun erfolgte Verschärfung ist ein Beispiel dafür, dass die Utopie vom Bürger in einem vereinten Europa in weite Ferne ...