Späte Diagnose kostete Lungenflügel
Arzt bestreitet, Tuberkulose-Patientin behandelt zu haben, akzeptiert aber Strafbefehl über 18 000 Mark.
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Vor dem Amtsgericht hat gestern ein 46-jähriger Arzt aus Freiburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 200 Mark akzeptiert. Ihm war vorgeworfen worden, im Sommer 1998 bei einer Patientin aus einer Wagenburg eine offene Tuberlukose nicht erkannt zu haben.
Die 29-jährige Frau war am Nachmittag des 12. Juli 1998 von ihrem Lebensgefährten bei einem anderen Arzt vorgestellt worden. "Die Frau sah schwer krank aus", erinnerte sich dieser Arzt gestern. Der angeklagte Arzt, so der Gegenstand der Verhandlung, habe die ...