Mietverträge
Sozialklausel schützt Mieter bei Härtefällen vor Kündigung
Nur wenn kein echter Härtefall vorliegt, ist Eigenbedarf ein Grund, Mietverträge zu kündigen.
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KARLSRUHE (dpa). Eine junge Familie im eigenen Haus will nicht länger vermieten, um mehr Platz zum Leben zu haben. Dafür müsste ein betagtes Ehepaar ausziehen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt noch nicht die Entscheidung. Doch es sorgt vor, damit besonders schutzwürdige Mieter nicht unter die Räder kommen.
Woran entzündet sich der Konflikt?Die Vermieter-Familie mit zwei kleinen Kindern findet ihre Wohnung zu beengt. Damit sie sich das Eigenheim umgestalten kann, sollen die Mieter im Erdgeschoss nach 20 Jahren ausziehen. Aber das Ehepaar weigert ...