Sonderregeln für das Handwerk
Ausnahmen bei der Feinstaubplakette, Appelle zur Parkplakette.
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Handwerker haben in der Innenstadt Sonderrechte. Sie dürfen mit ihrem Auto in die Fußgängerzone fahren und dort parken. Und auch der neue Luftreinhalteplan sieht Ausnahmen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Handwerker ab dem kommenden Jahr auch ohne Feinstaubplakette in Freiburg unterwegs sein. Günter Dännart vom städtischen Garten- und Tiefbauamt informierte die Kreishandwerkerschaft bei ihrer Mitgliederversammlung am Dienstagabend über die Neuerungen.
Wie bereits in anderen Städten müssen sich Autofahrer auch in Freiburg ab 2010 eine Feinstaubplakette hinter die Windschutzscheibe ...