Mit Gewinn leben
So wirkt sich das EuGH-Urteil auf den Umgang mit Resturlaub aus
Wer seine Urlaubstage nicht bis zum Jahresende beantragt, verliert sie – so steht es im Bundesurlaubsgesetz. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass das mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sei.
Mo, 7. Jan 2019, 15:01 Uhr
Beruf & Karriere
Thema: Mit Gewinn leben
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