Die geplante Energiepreispauschale der Bundesregierung unterliegt der Einkommenssteuer. Deshalb bekommen nur bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betrag voll ausbezahlt.
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Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei Spitzenverdienern nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds rund 180 Euro übrig bleiben. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus. Bei Rentnern und Selbstständigen sieht es ...