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Die Kündigung einer Wohnung muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Schriftlich bedeutet per Brief. Telefax und E-Mail sind dazu nicht geeignet, weil dem Empfänger die Unterschrift des Absenders im Original nicht vorliegt. Bei Geschäftsräumen ist das anders, da dort die schriftliche Kündigungsform nicht vorgeschrieben ist.
Bestreitet der ...