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Sie hätte "zu Hause die Hölle gehabt"

38-jährige Frau macht unter Druck ihres Lebensgefährten falsche Angaben, jetzt will sie ihr Leben auf die Reihe bringen / Gericht stellt Verfahren ein.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht jedem, der eine "falsche Versicherung an Eides Statt" ablegt. Das kann eine Falschaussage vor Gericht sein, wenn der betreffende Zeuge vereidigt wird, oder auch eine falsche Angabe unter Eid gegenüber einer Behörde. Vor dem Amtsgericht musste sich nun eine 38-jährige Frau verantworten, weil sie einen Gerichtsvollzieher belogen haben sollte.

Ursprünglich war sie mit ihrem früheren Lebensgefährten angeklagt, doch das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
Die Frau aus dem Hochschwarzwald musste im Mai 2014 eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse ...

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