Schweizer Medien

Schweizer Presserat rügt Podcast der Basler Zeitung wegen unbelegter Behauptungen über Asylsuchende

"Basel, Schlaraffenland für Kriminelle" ist der Titel eines Podcasts der Basler Zeitung. Darin habe das Medium gegen Wahrheitspflicht und Diskriminierungsverbot verstoßen, so der Schweizer Presserat.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Podcast der Basler Zeitung unter d...d vom  Schweizer Presserat kritisiert.  | Foto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa
Ein Podcast der Basler Zeitung unter dem Titel „Basel, Schlaraffenland für Kriminelle: Wir schaffen uns gerade selber ab“ wird vom Schweizer Presserat kritisiert. Foto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa

Die "Basler Zeitung" hat mit ihrem vor einem Jahr online gestellten Podcast-Beitrag "Basel, Schlaraffenland für Kriminelle: Wir schaffen uns gerade selber ab" gegen die Wahrheitspflicht und das Diskriminierungsverbot verstoßen. Dies befand der Schweizer Presserat, der eine Beschwerde der Basler Freiplatzaktion damit mehrheitlich guthieß. Im Podcast habe die "Basler Zeitung" unbelegte und ungestützte Behauptungen über kriminelle Asylsuchende verbreitet, befand der Presserat. Des Weiteren habe sie eine Personengruppe "mit unbelegten und ungestützten negativen Behauptungen pauschalisierend herabgesetzt", heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Feststellung.

Konkret sei "fälschlicherweise" suggeriert worden, dass eine neue polizeiliche Praxis, wonach die Polizei bei einer Schadenssumme unter 300 Franken bei Diebstählen nicht mehr ausrücke, insbesondere Asylsuchenden zugutekomme. Es handle sich in Wahrheit aber um eine Regelung, die für alle Personen gelte, hält der Presserat fest. Zudem sei die Behauptung, dass "meist Asylsuchende" an Ladendiebstählen beteiligt seien, nicht belegt. Quellen seien falsch zitiert und polizeiliche Statistiken nicht offengelegt, respektive eingeordnet, worden.

In seiner Stellungnahme hält der Presserat fest, dass solch pauschalisierende Aussagen unzulässig seien, "da sie Stereotypen bedienen und eine ganze Personengruppe abwerten". Kritik an Minderheiten oder gesellschaftlichen Missständen müsse möglich sein, doch gerade bei heiklen oder emotional aufgeladenen Kontroversen sei eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert. Abgewiesen wurde eine Beschwerde wegen des wiederholt verwendeten Begriffs "Asylanten", der nach Auffassung der Beschwerdeführer als diskriminierend zu verstehen sei. Der Presserat verstehe sich nicht als Sprachpolizei, weshalb er in diesem Punkt auf eine Rüge verzichte.

PDF-Version herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel