Schweizer dürfen nicht kontrollieren
Urteil zum Überlinger Flugzeugunglück: Landgericht hält die Praxis der Flugsicherung am Hochrhein für verfassungswidrig.
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KONSTANZ (lsw/amp). Der erste deutsche Richterspruch zum Flugzeugunglück von Überlingen mit 71 Toten kann Deutschland Millionen von Euro kosten. Aber die Entscheidung des Landgerichts Konstanz erschüttert vor allem die Grundlagen der Flugsicherung entlang der deutschen Grenze zur Schweiz. Denn die Richter haben in Frage gestellt, dass die Schweizer Flugsicherung Skyguide überhaupt deutschen Luftraum überwachen darf – was aber seit Jahrzehnten Praxis ist.
Das Landgericht Konstanz hat die Bundesrepublik Deutschland gestern zur Amtshaftung für Fehler von Skyguide verurteilt. Diese Fehler hatten am 1. Juli 2002 zur Kollision zweier Flugzeuge im Luftraum elf Kilometer über Überlingen geführt. ...