Schwarzarbeit
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Zur Zahlung von 8000 Euro ist ein 60-jähriger Unternehmer durch das Amtsgericht Offenburg verurteilt worden. Dem Angeklagten konnten insgesamt 42 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nachgewiesen werden. Der Verurteilung waren Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach vorausgegangen, wonach der im Baugewerbe tätige Geschäftsführer der Krankenkasse im Zeitraum von
2018 bis 2022 falsche Angaben über die Beschäftigungen seiner Mitarbeiter machte oder die Beschäftigungsaufnahme sogar gänzlich verschwieg. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 40.000 Euro. Berücksichtigt wurde durch das Gericht, dass sich der Angeklagte im Rahmen der Verhandlung geständig zeigte und um eine Schadenswiedergutmachung bemüht ist. Das Urteil des Amtsgerichts Offenburg ist nach Auskunft des Hauptzollamts inzwischen rechtskräftig.
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