Schutzklausel für den Einzelhandel
Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Höllstein: Nur als "Randsortiment" zulässig, was es im Ortskern schon gibt.
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STEINEN. In der ehemaligen Merian-Produktionshalle in Höllstein ist es nach Auszug der Paintballanlage still geworden. In seiner Sitzung am Dienstag definierte der Gemeinderat mit seinem Beschluss zur Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Höllstein, dass sich dort nichts ansiedeln darf, was in Konkurrenz zur gewachsenen Einzelhandelsstruktur in Steinens Ortskern steht.
Die 2006 im Zuge des Einzelhandelskonzepts des Büros Acocella erstellte "Steinener Liste" enthält die sogenannten "zentrenrelevanten Sortimente" – also Waren, die in Steinens Ortskern zu haben sind. Diese dürfen nun im Gewerbegebiet Höllstein nur als "Randsortiment" auf maximal ...