Account/Login

Schutzklausel für den Einzelhandel

Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Höllstein: Nur als "Randsortiment" zulässig, was es im Ortskern schon gibt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

STEINEN. In der ehemaligen Merian-Produktionshalle in Höllstein ist es nach Auszug der Paintballanlage still geworden. In seiner Sitzung am Dienstag definierte der Gemeinderat mit seinem Beschluss zur Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Höllstein, dass sich dort nichts ansiedeln darf, was in Konkurrenz zur gewachsenen Einzelhandelsstruktur in Steinens Ortskern steht.

Die 2006 im Zuge des Einzelhandelskonzepts des Büros Acocella erstellte "Steinener Liste" enthält die sogenannten "zentrenrelevanten Sortimente" – also Waren, die in Steinens Ortskern zu haben sind. Diese dürfen nun im Gewerbegebiet Höllstein nur als "Randsortiment" auf maximal ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel