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Schutz vor Lärm gilt als das Problem

Vier Ortschaftsratsgremien ließen sich von der Bahn informieren / Alle bezweifeln, ob der geplante Lärmschutz ausreichend ist.  

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LAHR (rb). Die gesetzlichen Verkehrslärm-Grenzwerte von 54 dBA für Mischgebiete und 49 dBA in der reinen Wohnbebauung sind für die Deutsche Bahn AG bei der Errichtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen beim Ausbau der Rheintalstrecke um das dritte und vierte Gleis das Maß aller Dinge. Sonderwünsche könnten von der Bahn im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Steuergeldern nicht erfüllt werden, so die Vertreter der Bahn AG.

"Und eben diese Grenzwerte werden bei der aktuellen Planung für den Bereich Lahr eingehalten", so Schallgutachter Fritz von der Deutschen Bahn AG bei der gemeinsamen Sitzung der Ratsgremien aus ...

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