Schutz für das Schönbergplateau
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EBRINGEN (sf). Das obere Schönbergplateau wird als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald entspricht damit einem Antrag des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 1995. Die östliche Grenze des Gebietes ist streckenweise mit dem Weg und der Gemeindegrenze zwischen Wittnau und Au identisch, der umlaufende Weg bildet die südliche Begrenzung.
Der Ebringer Gemeinderat diskutierte in seiner Sitzung am Montag den Entwurf der Rechtsverordnung, durch die die Ausweisung in Kraft ...