Schutz für Bauherren
Seit drei Jahren neu geregelt: Verbraucherbauvertrag für Neubau aus einer Hand.
Katja Fischer (dpa)
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Bauherren haben ein Recht auf eine Baubeschreibung. Geregelt ist das im Bauvertragsrecht. Obwohl das Gesetz seit drei Jahren in Kraft ist, ist es oft nicht bekannt.
Knapp drei Jahre gibt es nun schon das neue Bauvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Aber viele Bauherren wissen nicht wirklich um ihre Rechte. Dabei enthält gerade der neue Verbraucherbauvertrag, der für jeden privaten Neubau aus einer Hand gilt, für sie mehr Rechte als die bis dahin geltenden Regelungen. ...