Schulverweis ist rechtens
Zwölfjähriger Realschüler schlägt Lehrerin: Verwaltungsgericht Freiburg gibt Rektor Recht.
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FREIBURG. Ein Schüler kann auch dann mit sofortiger Wirkung von seiner Schule verwiesen werden, wenn er erstmals gegen einen Lehrer tätlich wird. Das hat das Verwaltungsgericht in Freiburg im Fall eines zwölfjährigen Realschülers aus Südbaden entschieden und dessen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Schulleiters zurückgewiesen.
Der Schüler, der im vergangenen Schuljahr die sechste Klasse einer Realschule besuchte, war nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit ...