Baden-Württemberg
Schulleiter darf nachsitzen: Beamte können bis 67 arbeiten
Beamte in Baden-Württemberg können ihren Ruhestand auf eigenen Wunsch hin bis zum Erreichen des 68. Lebensjahrs hinausschieben. Das Land darf einen solchen Wunsch nur aus zwingenden dienstlichen Gründen ablehnen.
Mi, 8. Aug 2012, 9:10 Uhr
Südwest
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