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Baden-Württemberg

Schulleiter darf nachsitzen: Beamte können bis 67 arbeiten

Beamte in Baden-Württemberg können ihren Ruhestand auf eigenen Wunsch hin bis zum Erreichen des 68. Lebensjahrs hinausschieben. Das Land darf einen solchen Wunsch nur aus zwingenden dienstlichen Gründen ablehnen.  

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Beamte müssen nicht mit 65 Jahren in den Ruhestand, wenn sie nicht wollen.  | Foto: dpa
Beamte müssen nicht mit 65 Jahren in den Ruhestand, wenn sie nicht wollen. Foto: dpa
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