Schützende Einladung

Der usbekische Geheimdienstchef gilt als Staatsverbrecher – und ist in Deutschland offiziell Gast.  

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Die Bundesanwaltschaft wird nicht gegen den usbekischen Geheimdienstchef Rustan Inojatow ermitteln – obwohl diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden. Er sei für die deutsche Justiz tabu, weil seine Reise nach Deutschland auf amtliche Einladung erfolgt ist, so die Karlsruher Ankläger. Ein Beispiel dafür, warum das ambitionierte deutsche Völkerstrafgesetzbuch häufig leer läuft.

Seit 2002 gibt es in Deutschland ein Völkerstrafgesetzbuch. Es erlaubt, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit selbst dann in Deutschland abzuurteilen, wenn die Tat ...

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Schlagworte: Wolfgang Kaleck, Rustan Inojatow, Sakir Almatow

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