Schüler müssen vorläufig in den Unterricht
Bundesgericht lehnt Antrag ab.
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BASEL (sda). Drei Kinder müssen den neu eingeführten Sexualunterricht in Basel für die Dauer ihres Befreiungsverfahrens weiter besuchen. Das Bundesgericht hat den Eltern den Erlass vorsorglicher Maßnahmen verwehrt. Seit Anfang Jahr steht an den baselstädtischen Schulen Sexualerziehung auf dem Lehrplan. Drei Familien, deren Nachwuchs den Kindergarten, die erste und die zweite Primalschulklasse besuchen, ersuchten um Befreiung ihrer Sprösslinge.
Nachdem die Schulleitungen ihre Gesuche abgewiesen ...