Schon bezahlte Bußgelder werden trotz Formfehler nicht verringert
Wegen eines Formfehlers aus dem Verkehrsministerium werden einige Fahrverbote zurückgenommen. Bereits bezahlte zu hohe Bußgelder aber erstatten die Behörden nicht zurück.
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Wegen eines Formfehlers ist die Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder nichtig. Deshalb bekommen etliche Autofahrer ihren eingezogenen Führerschein zurück – oder müssen ihn gar nicht erst abgeben. Allein von der Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg wurden zwischen Ende April und Anfang Juli ...