Straßenverkehrsordnung

Schon bezahlte Bußgelder werden trotz Formfehler nicht verringert

BZ-Plus Wegen eines Formfehlers aus dem Verkehrsministerium werden einige Fahrverbote zurückgenommen. Bereits bezahlte zu hohe Bußgelder aber erstatten die Behörden nicht zurück.  

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Geblitzt werden Schnellfahrer weiterhin, die im April verschärften Strafen aber werden erst einmal ausgesetzt. Foto: David Ebener
Wegen eines Formfehlers ist die Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder nichtig. Deshalb bekommen etliche Autofahrer ihren eingezogenen Führerschein zurück – oder müssen ihn gar nicht erst abgeben. Allein von der Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg wurden zwischen Ende April und Anfang Juli ...

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Schlagworte: Martina Schickle, Matthias Fetterer

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