Schmalen: Befriedigend ist es nicht
Wegen Insolvenzverschleppung wurde ein 64-jähriger Angeklagter zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
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NÖRDLICHER BREISGAU. "Befriedigend ist es nicht", sagte Richter Günther Schmalen und verhehlte damit nicht, dass er dem Abschluss eines mehrtägigen Verfahrens nur mit Zähneknirschen zustimmen konnten. Dabei hatte sich ein 64-jähriger Angeklagter, der Inhaber verschiedener im nördlichen Breisgau ansässiger Firmen war, die als Bauträger und Generalübernehmer agierten, wegen des Verstoßes gegen das Bauforderungsgesetz, Betrug und Insolvenzverschleppung zu verantworten.
Noch unbefriedigender, so der Vorsitzende Richter beim Schöffengericht, "wäre jedoch gewesen, den Beschuldigten freisprechen zu müssen". So wurde die erste Anklage gegen eine Geldauflage eingestellt, die Zweite ganz fallengelassen. Nur die erwiesene ...