Es gibt eine gute und eine schlechte Nachrichten für Schloss-Beuggen-Liebhaber. Die gute: Das Kameraverbot ist rechtlich kaum haltbar. Zugang zum Schlosspark muss der Eigentümer den Bürgern aber nicht gewähren.
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Flanieren durch den Schlosspark, an lauen Sommerabenden auf der Halbinsel die Füße ins Wasser baumeln lassen, die Schönheit des Ensembles Beuggen genießen – für viele Rheinfelder war diese Freizeitbeschäftigung selbstverständlich. Jetzt aber ist der Park verriegelt, der Zugang zu Grünanlage, Rhein und Halbinsel Gästen des Schlosshotels vorbehalten. Dass der neue Eigentümer mit diesem ...