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EMMENDINGEN. Wegen der Herstellung und des Besitzes von Betäubungsmitteln wurde ein 42-jähriger Vater von vier Kindern aus der südlichen Ortenau vom Schöffengericht Emmendingen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; daneben wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Strafe – samt der Unterbringung in ...