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Bundesgerichtshof

Schimmel ist kein Grund für eine Mietminderung

BZ-Plus Mieter haben laut einem BGH-Urteil keinen Anspruch auf eine gedämmte Wohnung ohne Schimmelgefahr. Wer eine Altbauwohnung mietet, muss mit niedrigeren Standards als bei Neubauten leben.  

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Schimmel an der Wand – mehr lüften, heißt die Devise.  | Foto: dpa
Schimmel an der Wand – mehr lüften, heißt die Devise. Foto: dpa
Um welche Wohnungen ging es?
Der BGH verhandelte über zwei ältere Mietwohnungen in Glinde (Schleswig-Holstein). Die Wohnungen waren 1968 und 1971 gebaut worden. Damals war noch keine Dämmung vorgeschrieben. Dementsprechend wiesen sie an ...

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