Kommentar
Schikanöses Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch
Weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, erhält eine Ärztin eine Geldstrafe. Das Gesetz, das dahintersteckt, muss geändert werden.
Fr, 12. Okt 2018, 22:04 Uhr
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