Kommentar

Schikanöses Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch

BZ-Plus Weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, erhält eine Ärztin eine Geldstrafe. Das Gesetz, das dahintersteckt, muss geändert werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel sit...es Berufungsprozesses im Gerichtssaal.  | Foto: dpa
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel sitzt vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal. Foto: dpa
Die Ärztin Kristina Hänel muss 6000 Euro Geldstrafe bezahlen, nur weil sie darüber informiert ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Kristina Hänel

Weitere Artikel