Schenken will gelernt sein
Durch geschicktes Ausnutzen der Freibeträge kann Schenkungssteuer gespart werden.
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Bei der Übertragung von Vermögen kassiert der Staat - je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens - meist kräftig mit. Freibeträge mindern zwar die Steuerlast, bei Ehepartnern und Kindern betragen sie 307 000 Euro beziehungsweise 205 000 Euro, bei Unverheirateten jedoch nur 5200 Euro. Diese Freibeträge sind alle zehn Jahre für eine Schenkung voll nutzbar.
"Dabei ist zu beachten, dass Kindern persönliche Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zustehen", betont die Münchner Steuerberaterin Erika Wacher. Sie können also innerhalb von zehn Jahren von beiden Elternteilen jeweils 205 000 Euro steuerfrei ...