Account/Login

Schadensersatz für Thermofenster

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Für die temperaturgesteuerte Abschaltung der Abgasreinigung kann es fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz geben.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Thermofenster-Software beeinflusst die Abgasreinigung.   | Foto: Marijan Murat (dpa)
Thermofenster-Software beeinflusst die Abgasreinigung. Foto: Marijan Murat (dpa)
Wer einen Diesel-Pkw mit einem illegalen Thermofenster kaufte, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Bis Geld fließt, sind aber noch viele Hürden zu überspringen.
Bisher hat der Bundesgerichtshof nur Diesel-Käufern mit dem VW-Motor EA 189 Schadensersatz zugebilligt. Bei diesen Motoren hatte VW eine Betrugssoftware ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel