Satzung mit neuem Namen
Gemeinderat Bernau stimmt einem Holzhieb zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes zu.
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BERNAU. Durch eine geänderte Rechtslage hat der Gemeinderat Bernau in seiner jüngsten Sitzung die Satzung über die Ladenöffnung in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten neu beschlossen. Am Satzungstext hat sich nichts geändert, lediglich am Namen, der die ehemalige Ladenschluss-Satzung ersetzt und ab 6. März "Ladenöffnungs-Satzung" heißt.
In Bernau dürfen vom 1. Dezember bis 15. März, vom 1. bis 30. April und vom 15. Juni bis 30. September an allen Sonn- und ...