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Satter Abschlag von der Geldstrafe

Landwirt muss nach Gewässerverunreinigung weniger zahlen.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der Einspruch gegen den Strafbefehl hat sich gelohnt für einen 42-jährigen Landwirt aus einer Nachbargemeinde von Titisee-Neustadt. Für fahrlässige Gewässerverunreinigung muss er nun statt 4500 nur 3250 Euro Geldstrafe bezahlen. Seinen Einspruch hatte er auf den so genannten Rechtsfolgenausspruch, also auf die Strafhöhe beschränkt, denn in der Sache war er geständig.

Der Mann hatte selbst die Polizei benachrichtigt, dass von seinem Grundstück Gülle in einen nahe gelegenen Bach gelaufen war. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht schilderte er, wie ...

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