Samstagsbeerdigung ohne Aufschlag
Der Bahlinger Gemeinderat lockert die Friedhofssatzung, behält die bisherige Höhe der Gebühren jedoch (noch) bei.
Markus Zimmermann-Dürkop
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BAHLINGEN. Unabhängig vom Segen der Kirchen regelt in Bahlingen die politische Gemeinde mit der Friedhofssatzung, wann und zu welchen Bedingungen Beerdigungen stattfinden dürfen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde die Anpassung der aus dem Jahr 1981 stammenden Satzung an ein vom Gemeindetag überarbeitetes Muster zum Anlass genommen, zur Sommerzeit Beerdigungen bis in den späteren Nachmittag und den Samstag als Regelangebot in die Diskussion einzubringen. Der Gebührenzuschlag am Samstag wurde gestrichen.
Bereits vor drei Jahren sei ihm vom Vorgänger von Bürgermeister Harald Lotis zugesagt worden, die Beerdigungszeiten würden diskutiert werden, erinnerte CDU-Rat Hilmar Reith an ein nicht eingehaltenes Versprechen. Die neue Satzung nehme er nun zum Anlass, seine ...