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Rutschgefahr durch Laub und Eis

Grundstückseigentümer müssen Gehwege und Fahrbahnränder regelmäßig von Laub und Eis befreien. Darauf weist die Lahrer Stadtverwaltung hin.  

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Die Streu- und Räumpflichtsatzung der Stadt Lahr legt fest, dass Anliegerinnen und Anlieger durch Räumen und Bestreuen mit abstumpfendem Material – kein Salz – dafür sorgen müssen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück sicher begehbar bleiben und Rutschgefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger minimiert werden.

Durch ihre Mithilfe bei der Laubbeseitigung werde ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Gehwege sicher und begehbar zu halten und die Umgebung für alle sauber zu halten, heißt es in der Pressemeldung der Stadt. Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr räumt die verkehrswichtigen Straßen und Plätze in Lahr. Vor dem eigenen Grundstück ist aber der Straßenanlieger zuständig. Das Herbstlaub muss nicht in der Restmülltonne entsorgt werden – es ist Winternahrung für Tiere und gut für Pflanzen und Boden, heißt es weiter. Sollten das Laub und andere Gartenabfälle doch anderweitig entsorgt werden, steht der Wertstoff- und Recyclinghof der Firma Förster, Archimedesstraße 15, zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit bietet die Kompostierungsanlage der Firma Förster im Limbruchweg 22. Außerdem gibt es für Grünabfälle Abholtermine, die im Abfuhrkalender sowie auf der Website der Stadt Lahr veröffentlicht werden.

Ressort: Lahr

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