Ruf nach eigener Jagdgenossenschaft
In March wollen einige Landwirte eine selbstverwaltete Jagdgenossenschaft anstelle der Verwaltung durch die Gemeinde.
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MARCH. Soll sich eine Marcher Jagdgenossenschaft selber verwalten oder soll die Jagd in den vier Marcher Ortsteilen, die gleichzeitig Jagdbezirke sind, weiterhin durch die Gemeinde verwaltet werden? Diese Frage wird derzeit intensiv und mit viel Leidenschaft diskutiert. Damit befassten sich kürzlich auch drei Ortschaftsratssitzungen – mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen.
DIE JAGDGENOSSENSCHAFTDas Jagdrecht ist in Deutschland an das Land gekoppelt, jeder Grundstückseigentümer von einem nicht befriedeten Grundstück kann also grundsätzlich selber entscheiden, wer auf seinem Eigentum dem Wild nachstellen darf. Allerdings bedarf es einer gewissen Grundstücksgröße – 75 Hektar – um einen Eigenjagdbezirk zu gründen. Alle Eigentümer von kleineren Flecken werden hingegen automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft in ihrer Region oder Gemeinde. Diese Genossenschaft entsteht ...