Rückwirkende Änderung vernichtet viele Ansprüche auf Corona-Überbrückungshilfe
Zahlreiche Betriebe, Selbstständige und Freiberufler verlieren ihren Anspruch auf Überbrückungshilfe zum Teil oder komplett. Grund ist eine Änderung der Bedingungen – auch für bereits gestellte Anträge.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Die Bedingungen für die Corona-Überbrückungshilfe II haben sich geändert – mit der Folge, dass etliche Unternehmen und Selbstständige nun entweder gar keinen oder nur noch einen geringeren Anspruch auf die Hilfe haben. "Viele fallen jetzt durchs Raster", befürchtet Lars-Hendrik Menn, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Südbaden. Die Änderung im Kleingedruckten mit großer Wirkung gilt auch für bereits gestellte Anträge.
Worum geht es?
Die Überbrückungshilfe gibt es seit Juni 2020. Sie folgte damals auf das ...