Rücksicht verhindert Ärger

Informationsabend der Haus & Grund-Schutzgemeinschaft / Referat zum Nachbarschaftsrecht.  

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Nicht immer, aber oft zum Liegenlassen... darf, klärt das Nachbarschaftsrecht.   | Foto: Walter Sautter
Nicht immer, aber oft zum Liegenlassen zu schade. Wer die Äpfel sammeln darf, klärt das Nachbarschaftsrecht. Foto: Walter Sautter

WALDKIRCH. "Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn’s dem bösen Nachbarn nicht gefällt": Unter diesem Leitwort Friedrich Schillers veranstaltete die Haus & Grund-Eigentümerschutzgemeinschaft einen Informationsabend zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg. Vor rund 100 Zuhörern erläuterte Rechtsassessorin Britta Saier die komplexe Materie, bei der es – entgegen dem Zitat – primär um Pflichten des Eigentümers geht.

Das Grundrecht auf Eigentum wird durch Gesetze und Rechte Dritter begrenzt. Zu diesen gehört auch das Nachbarrecht. Es besteht aus vielen Rechtsnormen, die die freie Verfügung über ein Grundstück zur Wahrung der Belange des Nachbarn einschränken. In Deutschland ist es bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ ...

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