Rücksicht verhindert Ärger
Informationsabend der Haus & Grund-Schutzgemeinschaft / Referat zum Nachbarschaftsrecht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WALDKIRCH. "Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn’s dem bösen Nachbarn nicht gefällt": Unter diesem Leitwort Friedrich Schillers veranstaltete die Haus & Grund-Eigentümerschutzgemeinschaft einen Informationsabend zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg. Vor rund 100 Zuhörern erläuterte Rechtsassessorin Britta Saier die komplexe Materie, bei der es – entgegen dem Zitat – primär um Pflichten des Eigentümers geht.
Das Grundrecht auf Eigentum wird durch Gesetze und Rechte Dritter begrenzt. Zu diesen gehört auch das Nachbarrecht. Es besteht aus vielen Rechtsnormen, die die freie Verfügung über ein Grundstück zur Wahrung der Belange des Nachbarn einschränken. In Deutschland ist es bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ ...