Account/Login

Rudolf von Habsburgs Vermächtnis

750 JAHRE ROTZEL (IV): Erster urkundlicher Nachweis "Rotsols" von 1266 / Dorfgeschehen wird beim Jubiläum nachgezeichnet.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der erste urkundliche Nachweis über da...nzell (heutiges Unteribach) übertrug.   | Foto: Richard Kaiser
Der erste urkundliche Nachweis über das Vorhandensein der Ortschaft Rotzel (ehemals Rotsol) ist das Vermächtnis des Rudolf von Habsburg, dem späteren König, der mit diesem Dokument von 1266 dem Priester Konrad von Hewen die Pfarrei Neuenzell (heutiges Unteribach) übertrug. Foto: Richard Kaiser

LAUFENBURG-ROTZEL. Dass die Ortschaft Rotzel vor 750 Jahren urkundlich erwähnt wurde, obwohl dort Menschen bereits fünf Jahrhunderte zuvor schon sesshaft waren, ist Rudolf von Habsburg, dem späteren König, zu verdanken. Doch nur was schriftlich vorliegt zählt, und das ist ein im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrtes Dokument vom 28. April 1266, in dem aber nicht nur Rotzel (als "Rotsol"), sondern auch andere Ortschaften der ehemaligen Grafschaft Hauenstein enthalten sind, von denen einige allerdings schon früher in Erscheinung traten.

Die in lateinischer Schrift ausgestellte, 19 Zeilen umfassende und mit anhängendem Siegel versehene Urkunde ist 13 mal 23 Zentimetern groß und nicht einfach zu entziffern. Doch konnten neben Rotzel auch die früheren Namenszüge der Ortschaften Wolpadingen (Gemeinde Dachsberg), ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel