Roteichen dürfen jetzt ersetzt werden
Rat Bollschweil tagte.
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BOLLSCHWEIL (gb). Im Schönbergweg darf ein Grundstückseigentümer zwei ihn störende, 16 Jahre alte Roteichen durch zwei andere Bäume ersetzen. Das öffentliche Gelände ist dort bisher einheitlich mit Roteichen bepflanzt. Der Bebauungsplan "Eck I" führe Roteichen als zulässige Pflanzenart zwar nicht explizit auf, sie seien aber durchaus zulässig, informierte Bürgermeister Josef Schweizer in der jüngsten Ratssitzung.
Der Planer hatte der Gemeinde diese Baumart empfohlen, um in der ...