Rot gesehen beim Schwarz-Weiß-Ball
Nach drei Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht einen jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
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SCHOPFHEIM (edi). Es brauchte schon drei Verhandlungstage vor dem Amtsgericht Schopfheim, bis ein junger Mann wegen seiner Straftaten nach dem Schwarz-Weiß-Ball vor der Schopfheimer Stadthalle schließlich doch Farbe bekennen musste. Vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last.
So soll er nach der Veranstaltung am 1. Juli 2012 gegen 3.15 Uhr auf einem Tisch vor der Halle gesessen und mit ausgestreckten Beinen den Durchgang ...