Richter widerspricht Verteidiger – und spricht Angeklagten frei
Urteil am Freiburger Amtsgericht: Ein Maurermeister ist nicht für den Sturz eines Mitarbeiters von einem Gerüst verantwortlich, er hatte vor dem Betreten gewarnt.
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STEGEN/FREIBURG. Am 23. Mai 2014 stürzte in Stegen ein 44-jähriger Bauarbeiter von einem unfertigen Baugerüst acht Meter tief in die Baugrube. Er überlebte mit schwersten Verletzungen und ist bis heute arbeitsunfähig. Als Verantwortlichen für den Arbeitsunfall wollte die Staatsanwaltschaft den damaligen Chef des Arbeiters ...