BGH-Urteil

Richter müssen auch im Internet neutral bleiben

Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.  

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Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Foto: dpa
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Schlagworte: Maria Kuder

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