Richter mildert einen Strafbefehl
Staatsanwaltschaft beharrt auf Verurteilung von Autofahrerin.
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ST. BLASIEN (hab). Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Autofahrerin sprach sich die Staatsanwaltschaft aus. Die Frau hatte gegen den Strafbefehl über 1000 Euro zuvor Widerspruch eingelegt, der vor dem Amtsgericht in St. Blasien am gestrigen Dienstag verhandelt wurde. Die Beweisaufnahme erbrachte, dass eine grobe vorsätzliche Fahrlässigkeit nicht vorlag. Das Urteil von Richter Priess, es entsprach dem Antrag der Verteidigung, war 15 Tagessätze zu 10 Euro (150 Euro).
"Man muss sich die Frage nach dem Sinn einer Strafe stellen", so Amtsgerichtsdirektor Walter Priess, nach der Urteilsverkündung im Strafprozess zur Aufarbeitung des schweren Unfalls am Abend des ...