Richter korrigieren Kurs
In Freiburg soll es vorerst keine automatischen Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung geben.
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KARLSRUHE/FREIBURG. In Freiburg werden zunächst keine weiteren Altfälle aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Das für Freiburg zuständige Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe will seine bisherige Linie überdenken, wie die BZ aus Kreisen des Gerichts erfuhr. Die Richter reagieren damit auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag, der automatische Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung ablehnte.
Die Gerichte ringen nach wie vor um die Folgen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009. Danach war die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für bereits ...