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ST. BLASIEN. Wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen musste sich ein 73-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Sein Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den er zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt wurde, hatte keinen großen Erfolg: 30 Tagessätze zu je 70 Euro ...